Allgemeine Geschäftsbestimmungen der Hebamme Constanze Heuermann
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Hebammenleistungen zwischen freiberuflicher Hebamme und Leistungsempfängerin. Dies betrifft die Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung, Still- und Trageberatung, sowie die Unterstützung bei der Einführung von Beikost.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich über das Anmeldeformular auf der Website oder telefonisch, nachdem beide Parteien -die Hebamme und die Leistungsempfängerin- dies bestätigt haben.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin kann per SMS, Anruf oder E-Mail erfolgen; Nachrichten per WhatsApp oder Instagram werden aus Datenschutzgründen nicht unterstützt. Sollten sich die Kontaktdaten ändern, sind beide Parteien verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.
Die angebotenen Leistungen basieren auf dem Vertrag über die Bereitstellung von Hebammenhilfe gemäß §134a SGB V. Dieser Vertrag wurde zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen.
Sollte keine Krankenversicherung nachweisbar sein, werden die erbrachten Leistungen privat in Rechnung gestellt. Die Leistungsempfängerin ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse abgedeckt werden. Änderungen der Versicherungsdaten sollten umgehend der Hebamme mitgeteilt werden.
Für Personen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, wird die Abrechnung gemäß der aktuellen Privatgebührenordnung für Hebammen privat durchgeführt.
Sollte eine Anmeldung irrtümlich entstanden sein oder zurückgezogen werden, kann dies der Hebamme per E-Mail an -constanze.hebamme@gmail.com- mitgeteilt werden. Ein wirksamer Widerruf führt zur Aufhebung sämtlicher gegenseitiger Leistungsansprüche.
Im Falle einer Verhinderung der Hebamme aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fort- und Weiterbildungen wird die Leistungsempfängerin umgehend informiert. Die Hebamme bemüht sich um eine Vertretung in ihrer Abwesenheit, kann dies jedoch nicht garantieren. Im Notfall sollte sich die Leistungsempfängerin an entsprechende niedergelassene Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen oder Krankenhäuser wenden.
Verantwortung kann die Hebamme nur bezüglich der besprochenen und beratenden Themen übernehmen. Handeln die Leistungsempfänger entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen der Hebamme, übernimmt diese keine Haftung.
Siehe Datenschutzbestimmung.
Stand Dezember 2023